Betteln am Freitag gestattet / 1936
Betteln war verboten und wurde von den Gerichten als Landstreicherei bestraft. Nun gab es in den Jahren der Depression viele Menschen, die überhaupt kein Einkommen hatten, das ware die "Ausgesteuerten", die weder eine Arbeitslosenunterstützung noch eine Notstandshilf bezogen, weil sie schon so lange arbeitslos waren. Für die Ärmsten gab es Wärmestube, in der katholische Frauen eine Suppe servierten. Es muss dann so um 1936 gewesen sein, als die Regierung das Betteln am Freitag gestattete. Meine Mutter sammelte während der ganze Woche Ein - und Zweigroschenstücke, die im Vorzimmer bereit lagen. Am Freitag gab dann am Vormittag ein Bettler nach dem anderen die Klinke in die Hand. Nur ein älterer Mann bekam fünf Groschen, das Fünfgroschenmandl.
Dr. Wolfgang Sommergruber für WGMSG, 16.8.2005