Militärregierung Oberösterreich (Oberdonau)
HauptquartierKundmachung über die Ausgangsbeschränkung
Vom Tag der Veröffentlichung dieser Kundmachung ab darf sich niemand im Gebiete von Oberösterreich in der Zeit von 22.30 bis 5.30 im Freien oder ausserhalb seiner eigenen Wohnung ohne Erlaubnis der Militärregierung aufhalten.
Wer in der angegebenen Zeit ohne solche Erlaubnis im Freien oder ausserhalb seiner eigenen Wohnung angetroffen wird, wird schwer bestraft.
Diese Kundmachung tritt am Tage ihrer ersten Veröffentlichung in Kraft.
(gezeichnet) S.F. Reinhart
Oberösterreichische Nachrichten, 21.8.1945
Generalmajor, USA.-Armee, Kommandant der Militärregierung Oberösterreich (Oberdonau)
Dieser Zeitungsartikel erschien am 21.8.1945 in der Zeitung "Oberösterreichische Nachrichten" und wurde von unserem Kooperationspartner Dietmar Heck für eine Ausstellung recherchiert, die von Mai - August 2005 auf der oberösterreichischen Seite der Ennsbrücke gezeigt wurde.
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