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PERSÖNLICHE ERINNERUNG:
  • AutorIn: Franz Dungl
  • Geburtsdatum: 4.7.1924
  • Wohnort: 1190 Wien, Börnerg.15/5/2, Wien
  • E-Mail an Autor

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Franz Dungl

Auf der Schipiste gerammt / 4.3.1986

Bild zur persönlichen Erinnerung
Der Autor

Mein Schiurlaub im Jahre 1986 in Gastein wurde kurz vor seinem Ende durch ein Ereignis auf der Schipiste jäh abgebrochen. Danach war für mich an ein zukünftiges Schifahren nicht mehr zu denken.

Kurz bevor ich meine Mittagspause antreten wollte, fuhr ich auf der Jungeralm talwärts. Nach einem kurzen Stopp am Pistenrand setzte ich meine Fahrt mit einem Blick nach oben, quer zum Hang fort. Ein anderer Schifahrer kam jedoch plötzlich wie ein "Geisterfahrer", frontal auf mich zu. Im letzten Augenblick wandte ich meinen Kopf nach rechts, um einen Schädelzusammenprall zu vermeiden.

Dem Druck des Körpergewichtes des anderen mal Geschwindigkeit konnte ich nicht standhalten. Während wir uns gegenseitig umarmten hörte ich in meinem Inneren ein Krachen im Bereich der Lendenwirbel, dann brach ich zusammen.

Anfänglich wollte mich der andere, der den Unfall verursacht hatte und unverletzt blieb, trösten, indem er sagte, es sei nur der Schock, weswegen ich momentan nicht aufstehen könne. Er wollte mich unterstützen, aber es gelang mir nicht, mich zu erheben. Inzwischen war auch die Frau des anderen Schifahrers hinzugekommen und bemerkte, dass sie den Zusammenstoss nicht gesehen hätte. Sie habe uns nur plötzlich daliegen gesehen.

Auf meinen Wunsch verständigte die Frau einen Betreuer einer Talstation eines nahen Schleifliftes und weiter, die Bergrettung. Der andere Schifahrer, ein Fahrschullehrer aus Wien, wie ich später erfuhr, fragte mich nach dem Eintreffen des Akja (Rettungsschlittens) der Gasteiner Bergbahnen, ob er noch warten solle, was ich bejahte. Da die Bergrettung aber über die Verletzung nicht genau informiert worden war, kam sie nicht mit der notwendigen Luftmatratze und musste nochmals zurück, um diese zu holen.

Inzwischen bat ich den anderen Schifahrer, mir für alle Fälle seinen Namen und Adresse aufzuschreiben, worauf er mir eine Visitenkarte von einer Fahrschule in Wien, wo er beschäftigt war, gab. Seine Frau wollte sofort wissen, was er mir da überreicht habe. Die Männer der Bergrettung fragten mich während des Abtransportes immer wieder, ob ich meine Zehen spüren könne.

Sie meinten auch, dass ein Gendarm kommen und den Unfallhergang aufnehmen würde. Im Skizentrum Angertal (Judau) angekommen, wurde ich anschließend von der Rettung ins Krankenhaus in Schwarzach gebracht. Freundliche Schifahrer im Angertal sorgten dafür, dass meine Schier eingestellt wurden und man meinen Schipass an der Kassa abgab.

Mein "Gegner" war mit seiner Frau inzwischen verschwunden. Ich habe ihn nie mehr gesehen. Auch der versprochene Gendarm kam nie und auch im Krankenhaus wurde der Unfallhergang nicht aufgenommen. In der Karte des Krankenhauses hatte man eingetragen, dass ich nach einem Zusammenstoß beim Schifahren gestürzt sei. Fremdverschulden mit Fragezeichen!

Die Ärzte stellten "Fract. compressa TH XII", also einen Bruch des 12. Brustwirbels, fest. Behandlung konservativ, was nach dem Primararzt hieß, dass ich wegen meines Alters die Verletzung "in drei Monaten ausliegen" sollte. (Übrigens stellte man in Wien später fest, dass nicht nur mein 12. Brustwirbel, sondern auch mein 1. Lendenwirbel einen Deckplatteneinbruch erlitten hatte).

Mein Neffe Peter veranlasste, dass im Wilhelminenspital ein Bett für mich reserviert wurde und mein Transport nach Wien durch das Roten Kreuz auf einer so genannten Vakuummatratze erfolgen konnte. Das war dem Primararzt, ich lag wegen meiner privaten Gruppen-Krankenversicherung auf Sonderklasse, nicht recht. Er schrieb daher: "Auf Wunsch des Patienten nach Wien entlassen ...."

In Wien wurde ich innerhalb von drei Wochen (!) durch ein abnehmbaren Mieder mobilisiert. Die Versicherungen lehnten jede Zahlung ab, da "nach ärztlicher Sicht" die Übersiedlung nicht notwendig gewesen wäre. Für mich war es wichtig, nur drei Wochen statt drei Monaten im Krankenhaus zu verbringen und fast zu Hause zu sein.

Mein Rechtsanwalt erledigte die Angelegenheiten mit dem Gericht und der Versicherung meines Unfallgegners zu meiner Zufriedenheit. Es ist schwer, etwas ohne Zeugen zu beweisen! Die weitere Behandlung meiner Verletzung und Versuche, doch noch etwas von den verschiedenen Versicherungen zu erhalten, gehörten zu meinen Aufgaben. Auch um die Stornierung einer beabsichtigten Reise musste ich mich noch bemühen.

Beendet waren aber nicht die starken und plötzlichen auftretenden Schmerzen, die ich besonders in den ersten vier Jahre noch verspürte. Ganz verschwunden sind sie bis heute nicht, zumal die altersbedingten Beschwerden hinzukamen.

Von dem Schmerzensgeld der Haftpflichtversicherung des Fahrlehrers, welches ich erhielt, machte ich später eine Reise. - Es hätte alles noch schlimmer ausgehen können. Von einer tödlichen Schädelverletzung bis zu einer Querschnittlähmung .......

Franz Dungl für WGMSG, 16.11.2005

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