15.11.1907
Die auf den Schutz und die Erhaltung von Naturdenkmälern gerichteten wissenschaftlichen Bestrebungen, welche in letzter Zeit stärker in den Vordergrund treten und in der Oeffentlichkeit Anklang finden, haben zu einer dieses Ziel fördernden und unterstützenden Maßnahme des Ackerbauministeriums geführt.
In einem an die Güterdirektion des Bukowinaer gr.-or. Religionsfonds und an die k. k. Forstdirektion in Lemberg gerichteten Erlasse hat das Ackerbauministerium die beiden Stellen beauftragt, in ihrem Dienstbereiche einige, zumindest je 50 ha umfassende Urwaldbestände mit Mischung von Buche, Tanne und Fichte im ursprünglichen Zustande zu erhalten und Bestimmungen zu treffen, daß dieselben durch die seinerzeitigen Abtriebe der Umgebung nicht gefährdet werden.
WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE.
Ein DER LICHTBLICK Projekt.