Frachtbegünstigung für Sömmerungsvieh.
Für Weidevieh, das zur Sömmerung auf die Alpe geführt und hiebei auf Entfernungen über 30 Kilometer mit der Eisenbahn befördert wird, wird eine 50proz. Frachtermäßigung in der Weise zugestanden, daß die Rückbeförderung der Tiere nach der Sömmerung auf den Linien der österreichischen Staatsbahnen und der wichtigsten in Betracht kommenden Privatbahnen frachtfrei erfolgt, wenn der Absender bei der Aufgabe zur Rückbeförderung außer den hiezu erforderlichen Frachtbriefen auch die Frachtbriefe für den Hinweg, in denen das aufgegebene Vieh ausdrücklich als Sömmerungsvieh zu bezeichnen ist, beibringt. Die näheren Anwendungsbedingunen der Begünstigung sind bei den Eisenbahndienststellen zu erfahren.
Historischer Zeitungsartikel: Wiener Zeitung, 23.6.1920