5.2.1921
"Mutterschaftszwang" nennen gewisse Kreise die Bestimmungen unseres Strafgesetzes, durch welche die Fruchtabtreibung unter Strafe gestellt ist. Die sozialdemokratische Abgeordnete Adelheid Popp hat nun im Nationalrat einen Antrag eingebracht, nach welchem diese Strafbestimmungen aufgehoben werden sollen, falls die Tat in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft erfolgt.
Die Einbringung des Antrages allein zeigt schon, daß die Antragstellerin gar nicht versteht, daß der Antrag einfach unsittlich ist.
WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE.
Ein DER LICHTBLICK Projekt.