3.7.1912
Ein Verfahren zur Herstellung von Joghurtbier wurde der Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin patentiert. Biere mit säuerlichem Geschmack (Berliner Weißbier, Leipziger Gose) werden ja bekanntlich schon lange getrunken. Die Säure dieser Biere ist, wie bei der Joghurtmilch, ebenfalls Milchsäure, die durch Milchsäurebakterienarten, welche nichts mit dem Joghurtpilz gemeinsam haben, in den betreffenden Bieren erzeugt werden. Das Verfahren benützt nun an Stelle des bisher benützten Milchsäurepilzes den Joghurtpilz zum Ansäuern, worauf man ihn nicht abtötet, sondern Reinzuchthefe einsät.
Das Joghurtbier kann sicher mit gleichem Erfolg wie die verschiedenen Joghurtmilchpräparate genossen werden und dürfte besonders in Fällen, wo Milch nicht vertragen wird, gute Dienste leisten. Der Patentanspruch kennzeichnet das Verfahren dadurch, daß die Würze (z. B. Weißbierwürze) mit Hilfe der aus dem Joghurt stammenden Milchsäurepilze angesäuert und dann unter Erhaltung dieser Pilz in lebendem Zustande zur Vergärung mit Hefe versetzt wird.
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