23.1.1920
Die steiermärkische Landesregierung erließ eine Kundmachung, in der darauf hingewiesen wird, daß sich in letzter Zeit in einzelnen Gegenden Steiermarks scharenweise Personen in fremden Revieren eingefunden haben, um ohne Berechtigung zu jagen und sich das erlegte Wild anzueignen. Die Landesregierung macht die Bevölkerung nachdrücklichst darauf aufmerksam, daß die Gesetze über die Ausübung der Jagd in vollem Umfange aufrecht bestehen und daß jedermann, der sich über diese gesetzlichen Bestimmungen hinwegsetzt, in Hinkunft auch unbedingt die strengste Bestrafung zu gewärtigen hat.
Durch diese wilde Jägerei wird keine Entlastung der bestehenden Ernährungsschwierigkeiten erreicht. Soll die Jagd eine merkliche Besserung der Ernährungsverhältnisse bringen, so ist dies nur durch eine geregelte Ausübung der Jagd möglich. Das Landeswirtschaftsamt der Landesregierung hat geeignete Maßnahmen ergriffen, die dahin zielen, daß die Jagdinhaber den ausgetragenen Abschuß durchführen und die Pflicht zur Ablieferung des erlegten Wildes in erhöhtem Maße erfüllen.
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