24.2.1956
Der amtsführende Stadtrat für das Wohlfahrtswesen, Vizebürgermeister Honay, hat an alle Wiener Ärzte ein Schreiben gerichtet, das dazu beitragen soll, alle Bemühungen zu vereinheitlichen und zu verstärken, die dem Schutz und der Fürsorge unserer Säuglinge dienen. In dem Schreiben heißt es unter anderem:
Jede Schwangere in Wien kann sich um ein Säuglingswäschepaket der Stadt Wien bewerben; sie muß sich aber rechtzeitig anmelden und sich im dritten Schwangerschaftsmonat der Wassermannprobe unterziehen. Diese Bedingung wird leider häufig übersehen. Dadurch wird aber bereits der erste Moment einer erfolgreichen Schwangerenberatung unwirksam.
Die Tuberkulosenfürsorge weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, daß die Schwangeren sich auch einer Röntgendurchleuchtung unterziehen sollen, um jede gesundheitliche Schädigung der Lungen rechtzeitig festzustellen.
Darüber hinaus ist es notwendig, daß jede schwangere Frau während der Schwangerschaft mindestens dreimal entweder den Arzt ihres Vertrauens oder einen Facharzt aufsucht. Diese Kontrolle des Gesundheitszustandes ermöglicht durch geeignete Behandlung eine entsprechend leichte, daher glückliche Entbindung. Wir brauchen in Wien mehr allgemeines Verständnis für die Notwendigkeiten, aber auch für die Möglichkeiten einer vorgeburtlichen Fürsorge und Beratung.
In diesem Zusammenhang muß nachdrücklich wiederholt werden, daß in allen Mütterberatungsstellen die vorsprechenden Mütter nur beraten werden, die Beratungsstellen sind nur eine notwendige fürsorgerische Ergänzung der ärztlichen Praxis.
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