23.2.1956
Die angeordneten Stromsparmaßnahmen müssen, wie der Bundeslastverteiler mitteilt, unbedingt eingehalten werden, da sonst einzelne Betriebe, ja ganze Versorgungsgebiete, völlig abgeschaltet werden müßten.
Eine Einschränkung des Strombezuges um zehn Prozent gegenüber dem Verbrauch im Jänner müßte allen Betrieben möglich sein. Die Sparmaßnahmen gelten ohnedies nur für eine kürzere Zeit. Ein Teil der Industrie hält sich zwar an die Sparmaßnahmen, ein anderer Teil der Betriebe sucht jedoch die notwendige Einschränkung unter allen möglichen Vorwänden zu umgehen.
Die Kontrollingenieure, die seit Dienstag unterwegs sind, haben den Auftrag, in Fällen, in denen sich ein Betrieb besonders kraß über die Sparmaßnahmen hinwegsetzt, beim zuständigen E-Werk die sofortige Abschaltung durchführen zu lassen.
Der Bundeslastverteiler appelliert noch einmal an alle Strombezieher in der Industrie, im Gewerbe, im Haushalt und in der Landwirtschaft, im allgemeinen Interesse den Stromverbrauch auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Text der historischen Werbung:
Ob das Baby gut betreut,
überzeugt der Storch sich heut'.
Doch der Haushalt ist schon richtig,
wer FAMOS nimmt, der ist tüchtig!
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