31.3.1921
Zur Vermeidung von Beanstandungen wird von den Eisenbahnbehörden nochmals aufmerksam gemacht, daß ab 1. April d. J. jeder Reisende nur 30 Kilogramm Handgepäck in die Personenwagen mitnehmen darf.
Wenn jemand schwereres Handgepäck hat oder wenn es zwar leichter, aber so umfangreich ist, daß es nicht über oder unter dem Sitzplatz untergebracht werden kann, so muß er für das Gesamtgewicht seines Handgepäcks die sehr hohen Expreßgutgebühren bezahlen, also viel mehr, als er hätte bezahlen müssen, wenn er einen Teil seines Handgepäcks in der Reiseantrittsstation als Reisegepäck aufgegeben hätte.
Wer sich nicht entschließen kann, sich von seinem Gepäck zu trennen, um es als Reisegepäck aufzugeben, muß sich daher bei der Auswahl der Gegenstände, die er als Handgepäck mitnehmen will, die notwendige und gewiß mögliche Beschränkung auferlegen.
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