13.4.1926
Die kürzlich abgehaltene Vollversammlung des Fachvereines der städtischen Marktaufseher hat einstimmig beschlossen, die Annahme von Trinkgeldern als eine das Standesansehen verletzende Handlung anzusehen. Der Magistrat hat das Verbot von Schenkungen an die städtischen Marktorgane in der Großmarkthalle, auf dem Zentralviehmarkt und bei den städtischen Brückenwagen neuerlich verlautbart.
Nach dieser Kundmachung des Magistrats ist sowohl das Geben wie das Anbieten von Geschenken verboten; die dagegen handelnden Marktparteien können auch mit der Wegweisung oder Ausschließung vom Markt bestraft werden.
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