Die Verbilligung des Brotpreises.
Der Generaldirektor der Ankerbrotfabrik A. G. Artur Fried wurde vom Landesgerichte vorgeladen und über ihn auf Grundlage eines von der Wirtschaftspolizei vor einigen Monaten erstatteten Gutachtens, wonach die Ankerbrotfabrik den Brotpreis um 1200 Kronen zu hoch errechnet habe, die Untersuchungshaft verhängt.
Wie der Verwaltungsrat der Ankerbrotfabrik bekanntgibt, hat er, ohne daß ihm eine Prüfung des Gutachtens bisher möglich gewesen wäre, unter dem Drucke dieses Gutachtens und der erfolgten Inhaftnahme des Generaldirektors Fried die Weisung gegeben, daß der Preis des Ankerbrotes ab Dienstag, den 13. d. M., um 1200 Kronen niedriger zu bemessen ist. Der Preis des Ankerbrotes wird 7500 Kronen, beziehungsweise des Ankerschwarzbrotes 6900 Kronen betragen.
Historischer Zeitungsartikel: Wiener Zeitung, 12.1.1925