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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Arbeiter-Zeitung

18.10.1902

Historisches Logo der Zeitung »Arbeiter-Zeitung«

Das Ausbeutungsprivilegium der Dienstmännerinstitute.

Ein Senat des Verwaltungsgerichtshofes unter Vorsitz des Senatspräsidenten Marquis Bacquehem hatte sich gestern mit der Untersuchung der gewerberechtlichen Stellung der Wiener Dienstmänner zu befassen. Bei den drei hiesigen Dienstmännerinstituten "Kommissionär", "Expreß" und "Wiener Stadtkourier" besteht nämlich die Gepflogenheit, daß die Dienstmänner wöchentlich dem Institut einen Betrag von 1 fl. 20 kr. (20 kr. per Tag) abzuführen haben, den übrigen Theil des Verdienstes aber als Entlohnung für sich behalten "dürfen".

Vor einiger Zeit nun erhielten die drei Institute vom Magistrat den Auftrag, ihre Statuten dahin abzuändern, daß sie den Dienstmännern einen fixen Lohn von voraus bestimmter Höhe in baarem Gelde zu bezahlen haben, weil die bisherige Entlohnungsart dem § 78 der Gewerbeordnung widerspricht, wonach der Gewerbeinhaber verpflichtet ist, den Hilfsarbeitern den Lohn im Baaren auszuzahlen. Ueberdies komme die gegenwärtige übliche Entlohnung einer unstatthaften Gewerbsverpachtung gleich, indem die Unternehmer das Risiko der Geschäftsführung dadurch von sich auf die Dienstmänner, ihre Hilfsarbeiter, überwälzen.

Der Auftrag des Magistrats wurde von der Stadthalterei und dem Ministerium des Innern bestätigt. Gegen die bestätigende Entscheidung des Ministeriums richtete sich die Beschwerde der drei Institute, welche gestern dem Verwaltungsgericht vorlag. Der Verwaltungsgerichtshof hob die Entscheidung des Ministeriums als ungesetzlich auf, wobei er sich hauptsächlich von der Erwägung leiten ließ, daß die gegenwärtig übliche Entlohnungsart in den Statuten der beschwerdenführenden Institute ausdrücklich vorgesehen ist, die Statuten aber von der Gewerbebehörde rechtskräftig genehmigt wurden.

Historischer Zeitungsartikel: Arbeiter-Zeitung, 18.10.1902

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