22.1.1949
Freitag fand eine Vertrauensmänner und Betriebsräteversammlung der Kaffeehausbetriebe und eine der Hotel- und Gasthausbetriebe statt. In beiden Versammlungen wurde ein Aufruf an die Bevölkerung beschlossen, in dem unter anderem gesagt wird, daß die Arbeiterschaft der Kaffeehaus- und Gastwirtebetriebe von der Forderung nach dem Achtstundentag nicht abgehen könne.
Die Arbeiterschaft verlangt damit nicht mehr, als alle anderen Werktätigen schon lange haben. Zu den Arbeitern im Kaffeehaus- und Gastgewerbe gehören ungefähr 60 Prozent Frauen, die in einer Woche 60 Stunden sehr schwere Arbeit, zum Teil Nachtarbeit leisten müssen.
In den Versammlungen wurde auch mitgeteilt, daß der Gewerkschaftsbund im Einvernehmen mit der Gewerkschaft der Bundeswirtschaftskammer und den Vertretern der Fachgruppe Fühlung nehmen wird, um einen letzten Versuch zur gütlichen Beilegung des Konflikts zu unternehmen. Die Arbeiterschaft wird das Ergebnis dieser Besprechungen abwarten und hierauf über die weiteren gewerkschaftlichen Maßnahmen beraten.
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