28.10.1903
Die jüngsten Verordnungsblätter für Heer und Landwehr verlautbaren einige schon längst als nöthig erkannten mildernden Umänderungen anachronistisch gewordener Disciplinarstrafen.
Das "Anbinden" wird künftighin nur mehr bedingungsweise im Felde, das "Schließen in Spangen" aber blos bei der Mannschaft ohne Chargengrad in wenigen, genau bestimmten Fällen, zur Anwendung kommen, den Gagisten sollen alle Strafen, die sie im Mannschaftsstande erhielten, gelöscht werden, Profoßenarrest anstatt Kerker wird auch über Cadet-Officiersstellvertreter, Cadetten und Gleichgestellte verhängt werden.
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