8.5.1926
Die Generaldirektion für das Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen hat verfügt, daß die Radioteilnehmer aus Anlaß der vorübergehenden Verlegung ihres Wohnsitzes infolge Landaufenthaltes, die auf die Zeit ihres Landaufenthaltes entfallenden Teilnehmergebühren im voraus bei ihrem zuständigen Abgabepostamt bezahlen können. Ist eine Vorauszahlung der Gebühren nicht erfolgt, so wird die Einhebung im Fälligkeitsmonate von dem für den Landaufenthalt zuständigen Postamt vorgenommen werden.
Die Entrichtung der auf die Zeit des Landaufenthaltes entfallenden Gebühr in Form der Vorauszahlung gestaltet das Einhebungsverfahen einfacher und zweckmäßiger. Die Radioteilnehmer werden daher eingeladen, womöglich die auf die Zeit ihres Landaufenthaltes entfallenden Teilnehmergebühren vor ihrer Abreise in die Sommerfrische beim Abgabepostamt ihres ständigen Wohnortes vorauszuzahlen.
Teilnehmer, die die Gebühren nicht vorauszahlen, wollen diesem Abgabepostamt ihren Landaufenthaltsort genau bekanntgeben, damit die Einhebung der Gebühren durch das für den Landaufenthalt zuständige Postamt rechtzeitig erfolgen kann. Teilnehmer, die den Rundspruch auch in der Sommerfrische aufnehmen, haben ihren Berechtigungsschein zur allfälligen Ausweisleistung mitzunehmen.
Text der historischen Werbung:
der bekanntlich den Blitzableiter erfunden hat, machte die Aeußerung: "Es gibt nur zwei wirksame Mittel, welche die größte Energie auf intellektuellem Gebiet erzeugen: Elektrizität und Kaffee!"
Julius Meinl Gegr. 1862
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