7.4.1907
Eine Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Baden verweist darauf, daß einzelne im dortigen Bezirke wild wachsende Pflanzenarten durch das rücksichtslose Vorgehen einzelner Ausflügler ihrer vollständigen Ausrottung entgegengehen. Insbesondere gelte dies von nachstehenden Pflanzensorten: Anemonen, Aurikel, Diptam, Enzian, Frauenschuh, Windröschen, Maiglöckchen, Immergrün, Himmelschlüssel, Orchideen, Seidelbast, Schmalzblume, Schneeglöckchen, Schwertlilie, Steinröserl, Sumpfdotterblume, Türkenbund und Zyklame.
Aus diesem Grunde ist nun das Abreißen und Ausgraben sowie das gewerbsmäßige Sammeln der Pflanzen ohne Erlaubnis der betreffenden Grundbesitzer strengstens verboten und werde als Forst- und Feldfrevel bestraft. Die Kundmachung erinnert auch daran, daß das Betreten der Forste überhaupt nur auf den freiwillig gestatteten gebahnten, öffentlichen Wegen zulässig ist und das Verbleiben im Walde gegen die ausdrückliche Weisung des Forstpersonals, die Bildung neuer und die Benützung außer Gebrauch gesetzter Wege und Stege sowie das Lärmen im Walde als Forstfrevel und jegliche Beschädigung des Feldgutes überhaupt als Feldfrevel geahndet wird.
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