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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Oesterreichische Forst- und Jagdzeitung

26.3.1926

Historisches Logo der Zeitung »Oesterreichische Forst- und Jagdzeitung«

Richtlinien für die Verstaatlichtung der Wälder.

Einem Vortrage, den der Direktor der Staatsforste Dr. Siman kürzlich beim Kongreß der landwirtschaftlichen Akademie gehalten hat, ist zunächst zu entnehmen, daß von 4.5 Mill. ha Waldarea der Republik bis jetzt 2.5 Mill. ha enteignet und von dieser Fläche wiederum bis Ende März d. J. 150.000 ha verstaatlicht sein werden.

Es ist beabsichtigt, von dem gesamten Waldbestand der Republik maximal ein Drittel zu verstaatlichen, also 1.5 Mill. ha. Die übrige Fläche soll nur in den seltensten Fällen Einzelpersonen zugewiesen werden; berücksichtigt werden vielmehr in erster Linie öffentliche Körperschaften: Land, Gau, Bezirk, Gemeinde, u. zw. gebühre dann jeweils der größere Komplex einem höheren solchen Verband.

Aus der Uebernahme eines enteigneten Waldes werde jedoch kaum ein namhafter Profit für den Uebernehmenden herauszuschlagen sein. Der Vortragende protestierte gegen die allgemeine Ansicht, daß der Staat die Wälder schlecht bewirtschaften werde. Es sei schon jetzt erwiesen, daß sich seine Waldwirtschaft mit der privaten wohl messen könne.

Die Hauptschwierigkeit bei der Verstaatlichungsaktion sei die Angestelltenfrage. Es sollen und werden auch tunlichst alle bisher privat in der Forstwirtschaft tätig Gewesenen auch vom Staate übernommen; und auch in der Pensionsfrage werde ein befriedigender Ausweg gefunden werden müssen.

Historischer Zeitungsartikel: Oesterreichische Forst- und Jagdzeitung, 26.3.1926

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