24.3.1916
Das "Durchhalten" erfordert möglichste Steigerung der Produktion an Lebensmitteln, unter denen die Kartoffel als Volksnahrungsmittel besondere Bedeutung hat. Nun fehlt es gerade in den Gebirgsgegenden, die trotz intensivster Bodenausnützung naturgemäß nur wenig produzieren können, außerdem schwierig und teuer importieren müssen, an noch heranziehbarem Ackergelände.
Darum sollten die anfluglosen Schläge des Vorjahres der landwirtschaftlichen Bebauung, insbesondere mit Kartoffeln zugänglich gemacht werden. Voraussetzung hiezu ist das Schlagbrennen. Da dessen Kosten nicht unbedeutend sind, steuere der Waldbesitzer zu ihnen insbesonder dort bei, wo seine Waldarbeiter Nutznießer des Brandes sind; auch zu den Kosten der etwa erforderlichen Einhegung gegen Wild trage er wesentlich bei; sein Vorteil ist es ja, daß die Schlagfläche durch den Brand mindestens zwei Jahre früher aufgeforstet werden kann als ohne Brand, und daß die Einhagerung ihm auch gegen Wildverbiß der Aufforstung zustatten kommt.
Die Zeit für das Schlagbrennen naht. Der Waldbesitzer, der seinen Arbeitern das "Durchhalten" erleichtern will, treffe also raschest die notwendigen Vorbereitungen für Schlagbrennen und etwaiges Einhegen.
t.
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