Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren.
Es wird ausdrücklich und letztmalig auf die amtliche Verlautbarung verwiesen, daß Jugendliche unter 16 Jahren, die ab 19 Uhr ohne elterliche Begleitung von den polizeilichen Streifen angetroffen werden, in polizeilichen Gewahrsam genommen werden. Gleichzeitig gilt das Verbot auch für den Besuch der Kinovorstellungen am Nachmittag, die für Jugendliche nicht freigegeben sind. Bei Uebertretung werden auch die Eltern oder deren gesetzliche Vertreter bestraft.
Historischer Zeitungsartikel: Salzkammergut-Zeitung, 18.11.1945