18.1.1919
Zur Vermeidung eines Andranges erfolgt die Ausgabe dieser Zuweisungen ab Montag den 20. d. M. alle 14 Tage (jede zweite Woche) nur mehr nach folgender Einteilung:
Für Personen mit den Anfangsbuchstaben A-J stets am Montag, für die Buchstaben K-Qu an Dienstagen und für jene von R-Z Mittwochs, jedesmal von 8 bis 12 Uhr vor- und von 2 bis 4 Uhr nachmittags in der Brotkartenstelle (Steingasse Nr. 5, ebenerdig links. Zimmer Nr. 2 ). Stets mitzubringen sind beim Krankenmehlbezug die Bewilligungsdekrete und die Brotkarte.
Bei Kindermehlbezug die Brot-(Mehl-) Karte, das Erkennungsblatt und ein amtlicher Geburts-(Alters-) nachweis. Diese Einteilung ist genauest einzuhalten, außerhalb derselben, sowie an den übrigen Tagen findet von jetzt ab keine Ausgabe der Anweisungen mehr statt.
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