9.8.1925
Unverheiratete Personen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben, müssen in Frankreich eine Steuer entrichten, und zwar haben diese Steuer nicht nur die Männer zu tragen, die ja zumeist aus eigenem Willen ledig bleiben, sondern auch die Frauen, die doch gewöhnlich nichts dafür können, daß sie nicht geheiratet wurden.
Ein Antrag im französischen Senat wollte nun die alten Fräulein von dieser Steuer befreien. Senator Delahane meinte, so lange kein gesetzlicher Zwang zum Heiraten für Männer bestehe, wie er in der Türkei eingeführt sei, sei es ein Unrecht, den Frauen für das Nichtheiraten oder vielmehr Nichtgeheiratetwerden noch eine Steuer aufzuerlegen und Senator Gouriu erklärte, seit dem Kriege gebe es in Frankreich um zwei Millionen mehr heiratsfähige Frauen als Männer, und man könne diese Frauen doch nicht für das Mißgeschick, keinen Mann gefunden zu haben, noch mit einer Steuer bestrafen.
Der Senat beschloß indes, an der Junggeselinnensteuer für unverheiratete Frauen festzuhalten und dafür sprachen sich auch die Anwälte der Gleichberechtigung der Frau und des Frauenwahlrechtes mit der Begründung aus, daß gleichen Rechten, die sie anstrebten, auch gleich Pflichten gegenüberstehen müßten.
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