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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Volksblatt für Stadt und Land

1.2.1906

Historisches Logo der Zeitung »Volksblatt für Stadt und Land«

Auswanderung nach Südafrika.

Trotz mehrfacher Warnungen hat es sich wiederholt ereignet, daß Personen ohne Erlaubnisschein die Reise nach Britisch-Südafrika unternahmen und dadurch zu Schaden kamen. Das bezügliche Gesetz bestimmt ausdrücklich, daß jedermann um diese Erlaubnis vorher einkommen muß. Kinder unter sechzehn Jahren und Frauen oder Mädchen, die mit ihren Männern oder den Eltern reisen, bedürfen keiner besonderen Erlaubnis.

Erlaubnisansuchen sind bei der Ankunft in einem südafrikanischen Hafen (Cap Town, Port Elisabeth, Durban oder Laurenco Marques) bei dem Konsulat persönlich einzubringen, oder schriftlich unter Angabe des Alters, der Zuständigkeit, der Beschäftigung etc. kurz vor der Abreise aus der Heimat an das k. und k. Konsulat in Johannesburg zu senden. Beizufügen sind als Taxe 6 Kronen 75 Heller. Personen, die Transvaal ohne Erlaubnis betreten, können aufgefordert werden, binnen sieben Tagen das Land zu verlassen.

Dieser Tage wurde dem Ministerium des Innern mitgeteilt, daß eine solche Erlaubnis in Hinkunft jeder Person verweigert wird, deren Bildung so mangelhaft ist, daß sie ein Gesuch um Gestattung des Eintrittes in das Land in einer europäischen Sprache nicht in befriedigender Weise schreiben und unterschreiben kann.

Historischer Zeitungsartikel: Volksblatt für Stadt und Land, 1.2.1906

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