WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE

Startseite.

Schriftzug WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE


50 historische Zeitungsartikel gefunden

[ Übersicht & Neue Auswahl ]


Beitrag 6 von 50

Zurück | Vor

HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Neues Wiener Journal

8.5.1936

Historisches Logo der Zeitung »Neues Wiener Journal«

Gattin muß dem Manne im Geschäft helfen.

Originalbericht des "Neuen Wiener Journals".

In seinem interessanten Urteil erklärt der Oberste Gerichtshof, daß auch eine noch so intensive Mitarbeit der Gattin im gewerblichen Betrieb ihres Gatten sie noch nicht zur Miteigentümerin des Unternehmens macht.

Ein Tischlerehepaar lebte jahrelang in glücklicher Ehe, bis vermögensrechtliche Differenzen auftraten. Die Gattin, die fleißig im Geschäft des Mannes mitgearbeitet hatte, machte plötzlich Miteigentumsansprüche geltend und schließlich blieb dem Manne nur die Feststellungsklage übrig, daß der Frau aus ihrer Arbeit noch keine Gesellschafterrechte erwachsen. Die beklagte Gattin gab zwar zu, daß kein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen worden sei, dennoch bestehe ihr Miteigentum, was schon daraus hervorgehe, daß der Kaufvertrag über das Haus, in dem die Tischlerei betrieben werde, auf beide Ehegatten lautet und der Kläger die Erträgnisse der gemeinsamen Arbeit in zwei Sparkassenbücher einlege, von denen eines auf ihren Namen laute. Vor allem verwies sie auf ihre fleißige Mitarbeit im Geschäft, ohne allerdings auszuführen, worin diese Tätigkeit bestanden hat.

Die drei Gerichtsinstanzen gaben der Klage des Mannes statt. Der Oberste Gerichtshof erklärte, daß das Eigentum der Beklagten an der halben Liegenschaft noch nicht zur Annahme eines Gesellschaftsverhältnisses genüge. Auch die Aufteilung von Geschäftserträgnissen ist häufig üblich, ohne daß deshalb die Frau Gesellschafterin des Unternehmens sein muß. Ein Gesellschaftsvertrag muß allerdings nicht direkt abgeschlossen werden, aber aus der Mitarbeit allein erwächst noch kein Rechtsanspruch. Die Gattin ist ja nach dem bürgerlichen Gesetz verpflichtet, dem Gatten auch im Erwerb nach Kräften beizustehen.

Historischer Zeitungsartikel: Neues Wiener Journal, 8.5.1936

Erzählen SIE uns von früher. Wir veröffentlichen Ihre Geschichte.

Diese Seite an jemanden senden






Zurück | Vor


XHTML | CSS|

WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE.

Ein DER LICHTBLICK Projekt.