18.4.1908
Die staatlichen Aushilfediener, die schon lange um eine endliche Verbesserung ihrer Lage bitten, haben ein Majestätsgesuch eingereicht, in welchem sie um die Festsetzung einer zwölfjährigen provisorischen Dienstzeit bitten, nach welcher sie definitiv werden können. Bisher kam es vor, daß Aushilfsdiener 30, ja über 40 Jahre provisorisch angestellt waren, ohne das Definitivum erreichen zu können.
Die Aushilfsdiener streben nun danach, daß eine zwölfjährige provisorische Dienstzeit mit Einrechnung der Militärdienstzeit statuiert werden, nach welcher jeder Aushilfsdiener definitiv angestellt werden soll. Sie verweisen zur Begründung ihrer Bitte auf die länger dienenden Unteroffiziere, die nach 12jähriger Dienstzeit mit dem Beamtenzertifikat versehen, bald eine definitive Stelle erhalten.
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