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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Oesterreichische Forst- und Jagdzeitung

6.3.1925

Historisches Logo der Zeitung »Oesterreichische Forst- und Jagdzeitung«

94 Angehörige der Land- und Forstwirtschaft im Jänner eingewandert!

Vor einigen Tagen war in den Tagesblättern die Veröffentlichung des Wanderungsamtes über die im Jänner stattgehabte Einwanderung zu lesen. 1009 Zugewanderte der verschiedensten Berufe fanden in Oesterreich ein Unterkommen; davon waren 94 Angehörige der Land- und Forstwirtschaft. Es scheint ja die Zahl 94 auf den ersten Blick vielleicht nicht hoch zu sein, aber es erweckt den Anschein, als ob Land- und Forstwirtschaft auf Zuwanderung angewiesen seien, während das gerade Gegenteil der Fall ist. Die Zahl von 94 Anstellungen fremder Staatsangehöriger ist sehr groß, dafür könnten ebensoviele Einheimische angestellt werden, was einen kleinen Abbau der zahlreichen stellenlosen Angehörigen der Forst- und Landwirtschaft bedeuten würde.

Wie groß eigentlich die Zahl der stellenlosen Angehörigen der Land- und Forstwirtschaft ist, erfährt man nicht; von den 6000 Mitgliedern des Güterbeamtenverbandes sind rund 500 stellenlos. Jedenfalls müssen die Behörden die Bestimmungen zur Erteilung der Aufenthaltsbewilligung in Oesterreich sehr milde oder eher sehr lax handhaben, sonst wäre es nicht möglich, daß so viele Fremde in Land- und Forstwirtschaft Stellung finden. Wie viele davon mögen überhaupt eine Befähigung dazu aufweisen können? Allein 42 dieser 94 Zugewanderten kommen aus der Tschechoslowakei, aus einem Land, das sich besonders streng gegen Zuwanderung abschließt, um die eigenen Staatsangehörigen nicht zu verkürzen.

Interessant wäre es zu wissen, woher die übrigen 52 von den 94 stammen und auf welche Kategorien von Angehörigen der Forst- und Landwirtschaft sich diese 94 Zugewanderten verteilen: Beamte, Angestellte, Arbeiter. Wie im Jänner 94 Zuwanderer in Land- und Forstwirtschaft den Einheimischen gegenüber im Broterwerb obsiegten, so ging dies schon viele Monate und Jahre vorher und wird so weiter gehen; den Einheimischen wird die Aussicht auf Anstellung immer mehr vermindert, wenn nicht energisch entgegengearbeitet wird. Alle land- und forstwirtschaftlichen Interessenvertretungen müssen bei den maßgebenden Behörden, bei den Dienstgebern usw. vorstellig werden.

Im Burgenlande findet man die höheren Stellen in Land- und Forstwirtschaft zumeist von Ungarn (ungarischen Staatsangehörigen) besetzt, während in Ungarn die Deutschösterreicher hinausgeekelt werden, wie ich es am eigenen Leibe erfuhr. Als anderes Beispiel, wie das Ausland vorgeht: Im November v. J. wurde ich einem in Ungarn und Slawonien begüterten Grafen als Forstmeister für den Besitz in Slawonien vorgeschlagen und reichte daraufhin mein Ansuchen ein. So gerne man mich angestellt hätte, mußte davon Abstand genommen werden, weil ich als Oesterreicher von der jugoslawischen Behörde als Angestellter nicht geduldet worden wäre.

Denn im Oktober v. J. wurde in Jugoslawien eine ministerielle Verfügung verlautbart, wonach allen Privatangestellten, die nicht jugolawische Untertanen sind, der Dienst gekündigt werden muß, mit der Begründung, daß genügend einheimische Kräfte vorhanden wären. Nur bei langjähriger Dienstzeit wird Rücksicht genommen, aber unter der Bedingung der Option, widrigenfalls der Betreffende Dienst und Land verlassen muß. Gerade gegenteilig geht man in Oesterreich vor. Allmonatlich kommen da Hunderte herein und nehmen den Einheimischen das Brot.

Könnte nicht ähnlich auch in Oesterreich vorgegangen werden, wenn auch vielleicht nicht so rücksichtslos wie in Jugoslawien, der Tschechoslowakei und Ungarn? Land- und Forstwirte müssen auf eine Vertretung in den gesetzgebenden Körperschaften hinarbeiten. Früher wird ihnen leider nie etwas gegeben, sondern nur genommen werden.

Ingenieur Hubicki.
Historischer Zeitungsartikel: Oesterreichische Forst- und Jagdzeitung, 6.3.1925

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