29.3.1908
Die Prüfungstaxe für die Maturitätsprüfung betrug bisher für öffentliche Schüler 12 Kronen, für Privatisten und Externisten 36 Kronen. Vom diesjährigen Prüfungstermin angefangen beträgt die Taxe für öffentliche Schüler 20 Kronen, für Privatisten oder Externisten 50 Kronen. Die von der Entrichtung des Schulgeldes zur Hälfte oder ganz befreiten öffentlichen Schüler sind in demselben Verhältnisse auch vom Erlage der Prüfungstaxe befreit.
Bei Wiederholung der Reifeprüfung ist in allen Fällen gleichmäßig die Taxe von 20 Kronen zu entrichten. Die erlegte Prüfungstaxe wird nur zurückerstattet, wenn der Examinand noch vor Beginn der schriftlichen Prüfungen abtritt. Der Gesamtbetrag der Prüfungstaxen ist unter die bei der Prüfungskommission beteiligten Lehrer mit Einschluß des Direktors im Verhältnisse zur geleisteten Arbeit zu verteilen. Der genauere Verteilungsmodus wird vom Landesschulrate bestimmt.
Text der historischen Werbung:
IV. Wiedener Hauptstr. 32 - Wien IV. - Favoritenstraße 6.
Anerkannt beste Bezugsquelle für Herren u. Damen-Wäsche. Kragen. Manschetten Normal-Wäsche und Sport-Tricot-Artikeln.
WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE.
Ein DER LICHTBLICK Projekt.