5.7.1907
In einer preußischen Ministerialverordnung vom 22. März d. J. wird anerkannt, daß sich die Anschaffung heizbarer Schutzzelte für Waldarbeiter bewährt, indem die Zelte Schutz gegen Wind und Regen und die Oefen Erwärmung des Raumes und die Möglichkeit, Speisen und Getränke zu erwärmen und herzustellen, bewähren.
Besonders bewährt haben sich die Herdöfen einer Firma in Hannover, aber auch die billigen Schifföfen sind als zweckmäßig befunden worden, namentlich im Regierungsbezirk Trier. Die Regierungen sind ermächtigt, da, wo ein Bedürfnis vorliegt, weitere Schutzzelte mit Oefen für Waldarbeiter aus den entsprechenden Fonds zu beschaffen.
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