22.9.1920
Aus Linz, 22. d. M., wird gemeldet:
Wegen bösartigen Auftretens der Maul- und Klauenseuche in den politischen Bezirken Braunau, Ried und Schärding hat die Landesregierung von morgen an das Betreten der verseuchten Gebiete von einer besonderen Bewilligung abhängig gemacht, die nur ausnahmsweise erteilt wird. Alle Personen, die aus dem Sperrgebiet austreten, haben sich auf den Eisenbahnen oder an der Grenze einer Desinfektion zu unterziehen.
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