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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Wiener Morgenzeitung

30.1.1926

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Was kostet eine Verführung?

Die Privatbeamtin Anny H. brachte gegen den Gutsbesitzer Viktor Ratzenböck beim Zivillandesgericht eine Klage auf Ersatz von 300 Millionen Kronen wegen verminderter Heiratsfähigkeit durch Verführung unter Zusage der Ehe ein. In der Klage wurde geltend gemacht, die Klägerin habe nur durch die Heiratsversprechungen des Geklagten, den sie bei einer Unterhaltung kennen lernte, nach kurzer Bekanntschaft sich dazu bestimmen lassen, mit ihm ein Hotel aufzusuchen.

Da der Geklagte überdies sie regelmäßig im Hause ihrer Eltern besuchte und solche Besuche doch nach Gewohnheit und Sitte als auf eine Eheschließung gerichtet angesehen werden, unterliege es auch aus diesem Grunde keinem Zweifel, daß eine Heirat in Aussicht genommen war. Der Geklagte bestritt die Verführung und das Heiratsversprechen. Von einer Eheschließung könne mit Rücksicht auf seine gesellschaftliche Stellung nicht die Rede sein. Das Zivillandesgericht erachtete die vorliegenden Umstände für hinreichend, um eine Verführung unter Zusage der Ehe anzunehmen und verurteilte den Geklagten zur Zahlung von 300 Millionen Kronen an die Klägerin, da dieser Betrag als Ersatz für eine Verführung angemessen sei.

Dies wurde in der gestern vor dem Oberlandesgericht über die Berufung des Geklagten stattgehabten Verhandlung bestritten. 300 Millionen seien für eine Verführung, selbst wenn eine solche wirklich vorläge - was nach wie vor bestritten wird - viel zu hoch. Der Geklagte wolle der Klägerin etwas bezahlen, aber keine 300 Millionen. Auf Vorschlag des Vorsitzenden, Hofrates Dr. Ender, kam schließlich ein Vergleich dahin zustande, daß der Geklagte sich zur Zahlung der Hälfte, somit 150 Millionen Kronen, an die Klägerin verpflichtete.

Historischer Zeitungsartikel: Wiener Morgenzeitung, 30.1.1926

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