6.7.1920
Vom 11. d. M. an werden durch die städtischen Abgabestellen an nachstehende Bezugsberechtigte Kerzen im Gewichte von 1/32 Kilogramm ausgegeben:
1. Für jeden Haushalt gegen Abtrennung der Nummer 11 des Einkaufsscheines eine Kerze,
2. für Wohnungen, die ausschließlich auf Petroleumbeleuchtung angewiesen sind, gegen Abtrennung des Abschnittes für Kerzen der alten Petroleumkarte zwei Kerzen,
3. für finstere Wohnungen gegen Abtrennung der beiden Abschnitte (7 und 8) der besonderen Petroleumbezugskarte drei Kerzen,
4. für Untermieter und Heimarbeiter gegen Abtrennung des Abschnittes für Kerzen der alten Petroleumkarte zwei Kerzen.
Auf Karten für Haus- und Stiegenbeleuchtung wird 1/8 Liter Petroleum wöchentlich ausgegeben. Eine Kerze kostet 2.50 Kronen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, den Bedarf ehestens zu decken, da es noch unbestimmt ist, wann die nächste Kerzenausgabe erfolgen wird.
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