10.3.1921
(Landtag. - Tel.) Der Landtag erledigte eine Reihe kleinerer Vorlagen, u. a. eine Anleihe von 11 Millionen Kronen für die Stadt Linz zur Deckung der Kosten von Riegelwandbauten. Der Landtag wurde zur Vorlage eines Gesetzentwurfes aufgefordert, in dem mit Rücksicht auf die Entwertung des Geldes und die vielfach stärker zutage tretende Fernhaltung der Jugend vom Schulbesuche die Strafen für die Vernachlässigung der Schulpflicht den geänderten Verhältnissen entsprechend verschärft werden.
Endlich wurde beschlossen, die Erlassung eines Alters- und Invaliditätsversicherungsgesetzes für landwirtschaftliche Dienstboten zu betreiben und dann sofort an die Durchführung der Versicherung im Lande zu schreiten, und zwar in der Weise, daß mit Rücksicht auf einen Anschluß an Deutschland und die seinerzeitige Eingliederung unserer Alters- und Invaliditätsversorgung die im Deutschen Reiche diesbezüglich bestehenden Einrichtungen und Organisationen als Grundlage für die unseren genommen werden.
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