Lichtbildzwang für Legitimationen des Wandergewerbes.
Da in letzter Zeit mit den Legitimationen für die Berechtigung zum Feilbieten von Waren im Umherziehen vielfach Mißbrauch getrieben wurde, hat der Wiener Handelsgenossenschaftsverband beim Handelsministerium beantragt, für die Legitimationen dieser Händler den Lichtbildzwang einzuführen; die Amtsorgane wären dann jederzeit in der Lage, die Identität des Legitimationsinhabers mit der in der Legitimation berechtigten Person zu überprüfen.
Historischer Zeitungsartikel: Wiener Zeitung, 19.2.1926