Zuerkennung der Bezeichnung "Frau" an die Lehrerinnen.
Der mit der Leitung des Unterrichtsamtes betraute Unterstaatssekretär hat angeordnet, daß allen definitiv angestellten weiblichen Lehrkräften an den dem Unterrichtsamt unterstehenden Schulen aller Art, auch wenn sie ledigen Standes sind, im mündlichen und schriftlichen amtlichen Verkehre die Bezeichnung "Frau" zukomme.
Historischer Zeitungsartikel: Wiener Zeitung, 5.3.1920