7.12.1918
Vom Deutschösterreichischen Staatsamte für Volksernährung wird mitgeteilt:
Es herrscht vielfach, besonders in Verbraucherkreisen, die irrige Auffassung, daß erfrorene Kartoffeln für die menschliche Ernährung ungeeignet seien; in vielen Haushaltungen werden daher erfrorene Kartoffeln einfach weggeworfen, anstatt durch eine zweckmäßige Behandlung, etwa wie sie im nachstehenden empfohlen wird, für den menschlichen Genuß erhalten zu werden.
Erfrorene Kartoffeln sind bis zum Verbrauche kalt zu lagern, damit sie unter keinen Umständen auftauen. Vor dem Verbrauche werden sie 12 bis 20 Stunden hindurch (je nach dem Grade der Gefrierhärte) in kaltes Wasser gelegt, das zweckmäßig erneuert werden kann. Sie dürfen dann nicht geschält werden, sondern werden in der Schale gekocht. Durch diese Behandlung verlieren die Kartoffeln ihren süßen Geschmack und sind nichterfrorenen Kartoffeln durchaus gleichwertig.
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