Gegen die Radioschwarzhörer.
Die "Ravag" hat mit einer Kontrolle der Häuser begonnen und festgestellt, daß viele Teilnehmer am Rundspruch ihre Empfangsstationen beim zuständigen Abgabepostamt noch nicht angemeldet und daher auch keine Teilnehmergebühren entrichtet haben. Die "Ravag" hat in ihrem Rundspruch vorläufig nur die Straßen bekanntgegeben und gegen die nichtberechtigten Teilnehmer bei der Telegraphenbehörde die Amtshandlung eingeleitet, welche nach den Bestimmungen des Telegraphengesetzes durchgeführt werden wird.
Historischer Zeitungsartikel: Wiener Zeitung, 11.2.1925