20.7.1920
Durch das Entgegenkommen des Schwedischen und Holländischen Hilfskomitees ist es der Wirtschaftlichen Organisation der Ärzte Wiens möglich geworden, für Kranke mit Knochenveränderungen Phosphorlebertranpräparate durch die Apotheken zu einem Preise abgeben zu lassen, der weit unter dem Taxpreise liegt. Die Phosphorlebertranpräparate werden in den meisten Apotheken Wiens, jedoch nur gegen Rezept, abgegeben. Das Rezept wird in den Apotheken zurückbehalten werden.
Zu gleicher Zeit gelangt eine leider nicht sehr große Menge von feinstem holländischem Speiseöl für Unterernährte und Schwache ebenfalls zu einem relativen Preise durch die Apotheken zur Ausgabe. Auch dieses wird ausschließlich gegen Rezept abgegeben werden. Diese Rezepte müssen ebenfalls von den Apotheken zurückgehalten werden.
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