Aufhebung des staatlich geregelten Verkehres mit Wild und Süßwasserfischen.
Mit zwei in der vorliegenden "Wiener Zeitung" zur Verlautbarung kommenden Verordnungen hat die niederösterreichische Landesregierung den Verkehr mit Wild und Süßwasserfischen freigegeben. Die Festsetzung von Höchst- und Richtpreisen und der Transportscheinzwang wurden aufgehoben. Wild und Fische, die Reisende mit sich führen, können nicht mehr beschlagnahmt werden. Der berufsmäßige Handel mit Wild und Süßwasserfischen ist selbstverständlich nur den befugten Gewerbsleuten gestattet.
Historischer Zeitungsartikel: Wiener Zeitung, 23.7.1920