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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Oesterreichische Zeitung

18.5.1946

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Der "umgebildete" Alpenverein.

(S. K.) Der "Deutsche und Oesterreichische Alpenverein( DOeAV) bestand bis zum Jahre 1938. Während dieser Zeit war er der "Illegale unter den Vereinen. Frühzeitig hatte er in seinen Statuten den Arierparagraphen eingeführt und seine Mitglieder mit "nationalsozialistischem Gedankengut" eingehend vertraut gemacht.

1938 wurden die mit dem Namen "Deutscher und Oesterreichischer Alpenverein" bezeichneten beiden Sektionen im "Deutschen Alpenverein" vereinigt, dem ein Großteil der Hütten aller ehemaligen österreichischen Touristenvereine übertragen wurde.

Im Sommer 1945 traten Innsbrucker Mitglieder des DAV, denen man ihr Nazitum schwarz auf weiß nicht nachweisen konnte, als Propheten eines sogenannten "umgebildeten Alpenvereines" auf. Nun gibt es aber nach dem Vereinsreorganisationsgesetz keine Umbildung, sondern nur eine Wiederbelebung auf Grund der alten Statuten. Nach den alten Statuten mußte der DAV als Naziverein untersagt werden. Sollte jedoch die Umbildung, das heißt die Einreichung neuer Statuten, mit einer neuen Namensgebung erfolgt sein, dann handelt es sich um eine Neuanmeldung.

Ein neuer Verein kann aber nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Alpenvereines sein und daher auch nicht dessen Rechte und Plichten weiterhin ausüben. Der umgebildete Alpenverein hat schließlich gegen die Ablehnung des Innenministeriums die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht und bis zu dessen Entscheidung einen "Aufschub" erhalten. Daraus entnimmt die Vereinsleitung von Innsbruck, daß sie die ehemalige Vereinstätigkeit des Deutschen Alpenvereines ausüben und vor allem über den ganzen Schutzhüttenbesitz weiterhin verfügen kann.

Der Touristenverein "Die Naturfreunde" erhebt im Namen aller demokratisch gesinnten Bergsteiger gegen dieses Treiben Protest und fordert, daß der Innsbrucker Alpenverein auf Grund des Vereinsreorganisationsgesetzes untersagt werden muß, die Schutzhütten des ehemaligen DAV vorerst in die Verwaltung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung kommen müssen, daß die gipfelsperrenden Hütten als gemeinsames Verwaltungsgut der im "Bundessportrat" überparteilich vereinigten Vereine betreut werden und den Bergsteigern dieser Vereine zur Verfügung stehen.

Ferner fordern "Die Naturfreunde", daß die aus dem Besitz der reichsdeutschen Sektionen stammenden Hütten vorerst unter österreichischer Staatsverwaltung österreichisches Eigentum bleiben müssen, um den reichsdeutschen und reaktionären Einfluß auszuschalten und daß die österreichischen Hütten des DOeAV nach einem vom österreichischen Staat zu bestimmenden Schlüssel an die wiederbelebten Vereine als Wiedergutmachungsentschädigung zu verteilen sind.

Alle Monopole des ehemaligen DAV vor und nach 1938 müssen für immer als undemokratische Vormachtstellung eines einzelnen Vereines in Oesterreich erloschen bleiben.

Historischer Zeitungsartikel: Oesterreichische Zeitung, 18.5.1946

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