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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Volksblatt für Stadt und Land

3.10.1920

Historisches Logo der Zeitung »Volksblatt für Stadt und Land«

Die Auswanderung nach Amerika.

Neue Bestimmungen des amerikanischen Staatsamtes.

Der Wiener Korrespondent der "Newyorker Staatszeitung" erhält vom Staatsdepartement in Washington folgende neue Bestimmungen über die Auswanderung von Deutschen und Oesterreichern nach den Vereinigten Staaten, die für die Oeffentlichkeit von großem Interesse sind:

Deutsche und Oesterreicher, das heißt Staatsangehörige des jetzigen österreichischen Staates, können nach den Vereinigten Staaten nur dann auswandern, wenn sie in folgende Klassifizierung fallen:

Geschäftsleute, die überzeugend nachweisen können, daß ihr Besuch von Vorteil für amerikanische Geschäftsinteressen ist. In derartigen Fällen müssen Empfehlungsschreiben einer amerikanischen Firma das Gesuch begleiten.
Betagte Eltern amerikanischer Bürger, wenn sie beweisen können, daß sie von ihren naturalisierten amerikanischen Kindern materiell abhängig sind.
In Amerika geborene Frauen, die deutsche oder österreichische Bürger geheiratet haben.
Verwandte von amerikanischen Bürgern, die ihre materielle Abhängigkeit von diesen Bürgern nachweisen können.
Männer, die während des Krieges in der deutschen oder deutschösterreichischen Armee gedient haben, können nicht einwandern, auch wenn sie sonst den obigen Bestimmungen entsprechen würden.

Da sich, so lange der Friede nicht ratifiziert ist, weder in Deutschland, noch in Deutschösterreich amerikanische Gesandtschaften oder Konsulate befinden, müssen Personen, die nach Amerika auswandern wollen, sich entweder mit einem Gesuch direkt an das Staatsdepartement in Washington wenden oder, was einfacher und aussichtsreicher ist, von dem amerikanischen Bürger, zu dem sie reisen wollen, das Gesuch einbringen lassen oder aber sich nach einem Land begeben - zum Beispiel nach einem der Sukzessionsstaaten - in dem sich offizielle amerikanische Vertretungen befinden und dort bei dieser amerikanischen Stelle das Paßvisum zu erlangen versuchen.

Bemerkenswert ist, daß im Jahre 1919 nur 58 Deutsche und 87 Oesterreicher nach Amerika zugelassen wurden, während im Jahre 1914 aus Deutschland 35.000, aus Oesterreich-Ungarn aber 278.000 Personen auswanderten.

Historischer Zeitungsartikel: Volksblatt für Stadt und Land, 3.10.1920

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