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Beitrag 3885 von 4762

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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Volksblatt für Stadt und Land

23.5.1926

Historisches Logo der Zeitung »Volksblatt für Stadt und Land«

Früherer Schulschluß!

Statt am 15. bereits am 10. Juli.

Der Urlaubsbeginn steht vor der Tür, die Frage nach dem Termin des Schulschlusses beschäftigt alle Familien. Wohl hat das Unterrichtsministerium bereits am Beginn des Kalenderjahres einen Erlaß herausgegeben, in dem die Ferienordnung einheitlich festgesetzt wurde. Danach sollte der Schulschluß im ganzen Bundesgebiet am 15. Juli erfolgen, die Ferien am 14. September enden.

Da nun diese Regelung der Ferien in zahlreichen Familien mit Rücksicht auf den späten Termin des Schulschlusses sehr unangenehm empfunden würde, außerdem von den Ländern, beziehungsweise einzelnen Landesteilen, in den der Fremden- und Sommerfrischenverkehr eine große Rolle spielt, triftige Einwendungen gegen den späten Schulschluß erhoben wurden, glaubte das Unterrichtsministerium, sich diesen vorgebrachten Gründen nicht ganz verschließen zu können und hat an die Landesregierungen, beziehungsweise an die Landesschulräte einen neuen Erlaß gerichtet, nach dem den Landesschulräten die Freigabe des 12., 13. und 14. Juli als schulfreie Tage ermöglicht wird.

Es wird daher der offizielle Schulschluß mit 15. Juli bleiben, jedoch können die Schulkinder am 10. Juli aus der Schule entlassen werden. An diesem Tage bekommen sie auch ihr Zeugnis. Dieser Erlaß gilt nicht bloß für Mittelschulen, sondern auch für jene Volks- und Bürgerschulen, die an Orten sich befinden, an denen sich auch eine Mittelschule befindet.

Historischer Zeitungsartikel: Volksblatt für Stadt und Land, 23.5.1926

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