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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Tages-Post

15.11.1938

Historisches Logo der Zeitung »Tages-Post«

Juden von deutschen Schulen ausgeschlossen

Die Rassentrennung restlos durchgeführt

Berlin, 15. November.

Nach der ruchlosen Mordtat von Paris kann es keinem deutschen Lehrer und keiner deutschen Lehrerin mehr zugemutet werden, an jüdische Schulkinder Unterricht zu erteilen. Auch versteht es sich von selbst, daß es für deutsche Schüler und Schülerinnen unerträglich ist, mit Juden in einem Klassenraum zu sitzen.

Die Rassentrennung im Schulwesen ist zwar in den letzten Jahren im allgemeinen bereits durchgeführt, doch ist ein Restbestand jüdischer Schüler auf den deutschen Schulen übriggeblieben, dem der gemeinsame Schulbesuch mit deutschen Jungen und Mädeln nunmehr nicht weiter gestattet werden kann. Vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Regelung hat daher Reichserziehungsminister Rust mit sofortiger Wirkung folgende Anordnung erlassen:

1. Juden ist der Besuch deutscher Schulen nicht gestattet. Sie dürfen nur jüdische Schulen besuchen. Soweit es noch nicht geschehen sein sollte, sind alle zurzeit eine deutsche Schule besuchenden jüdischen Schüler und Schülerinnen sofort zu entlassen. 2. Wer jüdisch ist, bestimmt § 5 der ersten Verordnung vom 14. November 1935 (RGBL. 1, Seite 1333).

3. Diese Regelung erstreckt sich auf alle mir unterstellten Schulen einschließlich der Hilfsschulen.

Bekanntlich ist ein Gesetzentwurf in Vorbereitung, der die Juden vom Studium an deutschen Hochschulen ausschließen wird. Damit ist die Rassentrennung für alle deutschen Schulen restlos durchgeführt.

Historischer Zeitungsartikel: Tages-Post, 15.11.1938

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