19.9.1938
Reichsstatthalter Seyß-Inquart hat folgenden Erlaß herausgegeben:
Ich nehme Bezug auf einen vorliegenden Erlaß des Stellvertreters des Führers über die Festsetzung einer Höchstgeschwindigkeit bei Benützung von Dienstwagen durch Parteigliederungen und ordne Folgendes an:
Bei Benützung von Dienstwagen der staatlichen Verwaltung darf eine Stundengeschwindigkeit je nach der Wagentype von 80 bis 100 Kilometer nicht überschritten werden. Der durch eine höhere Geschwindigkeit erzielbare Zeitgewinn steht in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen erhöhten Verbrauch an Betriebsmitteln, dem erhöhten Materialverschleiß und der Gefährdung der Insassen.
Ich erwarte, daß diese Geschwindigkeitsgrenze von öffentlichen Bediensteten auch bei Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen nicht überschritten wird. Ich erwarte weiter, daß im Hinblick auf die Umstellung auf den Rechtsverkehr im Gebiet von Wien und Niederdonau in der nächsten Zeit bei Kraftfahrten erhöhte Vorsicht angewendet wird.
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