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Beitrag 3858 von 4762

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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Tages-Post

7.9.1938

Historisches Logo der Zeitung »Tages-Post«

Die Rechtsfahrordnung in der ganzen Ostmark

Ab 19. September in Kraft

Die Erfahrungen bei der Umstellung zum Rechtsverkehr am 1. Juli 1938 haben bewiesen, daß in den Gebieten, in denen diese Umstellung erfolgte, die Unfallziffern trotz Ansteigens des Verkehrs erfreulicherweise geringer sind als in den Gebieten, in denen es bei der Linksfahrordnung geblieben war. Diese Tatsache scheint psychologisch dadurch erklärbar zu sein, daß infolge der Umstellung in den neuen Rechtsfahrgebieten zunächst von den Verkehrsteilnehmern größere Vorsicht geübt wird. Die Gefahren, die bei Fortbestehen einer doppelten Fahrordnung auf dem engen Raum der Ostmark vorhanden sind, verlangen eine möglichst baldige Beseitigung dieses ungünstigen Zustandes.

Inzwischen sind die Vorbereitungsmaßnahmen für diese Umstellung schon soweit gediehen, daß bereits vom 19. September ab auch in Wien, Niederdonau und im nördlichen Burgenland rechts gefahren werden kann. Durch verstärkten Einsatz von Polizei, Gendarmerie und NSKK. wird es möglich sein, während der Zeit der Ausführung geringfügiger Restarbeiten in diesen Gebieten, wie z. B. der Umlegung von Haltestelleninseln der Straßenbahn und dergleichen mehr, Gefährdungen der Verkehrsteilnehmer, soweit menschenmöglich, auszuschalten. Die Vorteile, die die Umstellung zum 19. September mit sich bringen wird, überwiegen dabei erheblich die kleinen Unannehmlichkeiten, die vom Publikum mit in Kauf genommen werden müssen.

In den Gebieten der Stadt Wien, des Landes Niederösterreich und des nördlichen Burgenlandes, die heute bekanntlich den Gau Wien und den Gau Niederdonau bilden, sollte die Rechtsfahrordnung erst am 3. Oktober 1938 eingeführt werden. Wie nun aus der vorstehenden Meldung hervorgeht, haben sich die zuständigen Stellen entschlossen, diesen Termin um zwei Wochen vorzuverlegen, wofür sicherlich auch maßgebend war, daß die Vorbereitungsarbeiten in Wien schon weit fortgeschritten sind. Ab Montag den 19. September wird also für die ganze Ostmark und damit für das gesamt Gebiet Großdeutschlands die Rechtsfahrordnung gelten.

Historischer Zeitungsartikel: Tages-Post, 7.9.1938

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