25.3.1938
Bei jedem Arbeitsamt ist ein politischer Referent der NSDAP eingesetzt, dessen Aufgabe es auch ist, in Fragen der Arbeitsvermittlung mit den in Betracht kommenden Parteistellen Fühlung zu nehmen.
Dieser hat die Wünsche der Parteistellen wegen Unterbringung alter Parteikämpfer und alter Parteiangehöriger entgegenzunehmen und sie an den Leiter des Arbeitsamtes weiterzuleiten. Eine Vermittlung selbst steht diesen Funktionären und den Parteistellen nicht zu.
Die Arbeitsämter haben die vom politischen Referenten vorgebrachten Wünsche nach Unterbringung bestimmter Personen, deren fachliche Eignung vorausgesetzt, nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Im übrigen bleiben für die Durchführung der Arbeitsvermittlung die geltenden Grundsätze im vollen Umfange aufrecht. Dies gilt insbesondere auch von den Grundsätzen für die Vermittlung von Arbeitslosen zu öffentlichen Arbeiten.
Die öffentlichen Stellen haben sich daher nach wie vor um die Zuweisung von Arbeitslosen an die Arbeitsämter zu wenden, deren Sache es ist, die Vermittlung nach den geltenden Richtlinien durchzuführen.
Der Leiter: Dr. Igler e. h.WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE.
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