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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Tages-Post

2.12.1933

Historisches Logo der Zeitung »Tages-Post«

Neue Grußvorschriften im Reich.

Aus Berlin wird gemeldet:

Der Reichsminister des Innern hat die obersten Reichsbehörden und die Länderregierungen gebeten, für die Durchführung des Deutschen Grußes folgendes anzuordnen:

1. Der Deutsche Gruß für die Beamten, Angestellten und Arbeiter von Behörden im Dienst und innerhalb der dienstlichen Gebäude und Anlagen besteht im Erheben des rechten Armes. Es ist freigestellt, zu dieser Grußbezeugung die Worte "Heil Hitler!" oder "Heil!" oder gar nichts zu sagen. Andere Worte sind aber gleichzeitig mit dem Deutschen Gruß nicht zu sagen. - Wer den Deutschen Gruß mit dem rechten Arm wegen körperlicher Behinderung nicht ausführen kann, grüßt möglichst durch Erheben des linken Armes.

2. Beamte in Uniform wenden künftig, abweichend von den bisherigen Bestimmungen, auch mit Kopfbedeckung in und außer Dienst den Deutschen Gruß an.

3. Der Gruß der uniformierten Beamten der Landespolizei wird durch die zuständigen Länderministerien geregelt. Für die Reichswehr bleibt es bei den Anordnungen des Reichswehrministers.

Historischer Zeitungsartikel: Tages-Post, 2.12.1933

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