25.11.1933
Eine Verordnung des Reichsarbeitsministers trifft, wie aus Berlin gemeldet wird, neue, für Krankenkassen und Aerzte bedeutsame Bestimmungen. Hienach werden bis auf weiteres in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern Aerzte nichtarischer Abstammung sowie Aerzte, deren Ehegatten nichtarischer Abstammung sind, zur Tätigkeit bei den reichsgesetzlichen Krankenkassen nicht zugelassen.
Bisher konnten nichtarische Aerzte bei den Krankenkassen zugelassen werden oder bleiben, wenn ihre Väter oder Söhne im Weltkrieg gefallen sind. Die neue Verordnung erstreckt die Ausnahmemöglichkeit auch auf die Fälle, wo der Ehemann einer nichtarischen Aerztin im Weltkrieg gefallen ist. Das gleiche gilt naturgemäß für Zahnärztinnen und Zahntechnikerinnen.
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