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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Tages-Post

24.11.1932

Historisches Logo der Zeitung »Tages-Post«

Der freiwillige Arbeitsdienst für Mädchen.

Aus Berlin wird berichtet:

In den beteiligten Ressorts der Reichsregierung sind in der letzten Zeit die Richtlinien für den freiwilligen Arbeitsdienst der weiblichen Jugend aufgestellt worden. Die Veröffentlichung der Richtlinien, die den Bezirkskommissären für den Arbeitsdienst zugehen werden, soll im Reichsarbeitsblatt vom 25. November erfolgen. Ueber den Inhalt sind in der letzten Zeit verschiedene Angaben in der Oeffentlichkeit aufgetaucht, die von den amtlichen Stellen als unrichtig bezeichnet worden sind, weshalb hier folgendes festgestellt sei:

Der Erlaß für den weiblichen Arbeitsdienst geht von der Tatsache aus, daß Ende September rund 400.000 Mädchen unter 25 Jahren als arbeitslos bei der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung eingetragen waren. (Zur gleichen Zeit eine Million junger Männer.) Der Arbeitsdienst für weibliche Jugend nimmt auf gewissen Sonderheiten Rücksicht, die durch die Tatsache gegeben sind, daß die Frau sozial von Natur aus anders anzusehen ist als der Mann. Reichskommissär Syrup weist darauf hin, daß aber auch bei den Mädchen ernste Arbeitsleistung und fortbildende fachliche und geistige Schulung Hand in Hand gehen müßten.

Aufgabe des weiblichen Arbeitsdienstes soll vor allem das Erhalten und Pflegen von Sachgütern, das Umwandeln alter Gegenstände für neuen Gebrauch und hauswirtschaftliche Leistung für andere Arbeitsdienstwillige oder für Notleidende sein. Alle diese Arbeiten müssen "zusätzlich" sein, auch die praktische Hilfeleistung für Bedürftige, die diese mit ihrer geringen Unterstützung nicht vergüten könnten und die weder bereits zu den Pflichten der Fürsorgeverbände, noch zu den bisher durchgeführten freiwilligen Leistungen der Wohlfahrtspflege gehören. Den Vorzug hat, wie bei der männlichen Jugend die Arbeits- und Lebensgemeinschaft der Mädchen in geschlossenen Arbeitslagern, jedoch soll auch der "offene Arbeitsdienst" - gemeinsamer Tagesdienst, danach Unterbringung in der eigenen Familie - zulässig sein.

Als Aufgaben kommen vor allem in Frage: Wäsche- und Kleiderpflege für männliche Arbeitsdienstlager, Küchendienst für offene Arbeitslager unter hauswirtschaftlicher Anleitung, Bewirtschaftung ungenützter Ländereien bei gemeinnütziger Verwertung des Ertrages (Massen- und Schulspeisungen, Gemüse- und Obstanbau usw.), Schaffen von Kleingartenland, Umwandlung ungenützten Baulandes in Kleingärten, Schulgärten usw. (durch Gruppenarbeit von Mädchen), Dienst bei der Siedlungshelferin (Unterstützung der Siedlerfrauen in Aufbausiedlungen unter Leitung von Siedlungshelferinnen) und schließlich Werkstattarbeit für die Winterhilfe (Sichtung und Instandsetzung gesammelter gebrauchter Gegenstände des täglichen Bedarfs).

Grundsatz ist, daß neben der Arbeit die Freizeit planvoll für die Charakterschulung ausgestaltet wird. Die Führerinnen sollen aus den Haus- und landwirtschaftlichen Berufskreisen genommen werden. Diesen wird dann noch ein kurzer ergänzender Lehrgang für die besonderen Aufgaben des Arbeitsdienstes zuteil.

Historischer Zeitungsartikel: Tages-Post, 24.11.1932

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