Zur Milchversorgung.
Um den überhandnehmenden Schleichhandel mit Milch wirksam zu bekämpfen, wurden die auf den Bahnhöfen amtierenden Kontrollorgane des Kriegswucheramtes angewiesen, durch entsprechendes Einschreiten diesen Übelstand einzudämmen. Hiebei gilt der Grundsatz, daß den Reisenden eine Menge von zwei Litern belassen wird. Personen, welche Milch zweifellos zum eigenen Bedarf und nicht zu Schleichhandelszwecken mitbringen, wird sogar eine Menge von fünf Litern unbeanständet gelassen, doch werden diese Parteien nachdrücklichst aufmerksam gemacht, ein nächstes Mal höchstens zwei Liter mitzubringen. In den ersten drei Wochen des Juli wurden auf dem Franz Josef-Bahnhof in Wien allein 866 Liter Milch beschlagnahmt. Vermutlich hätte diese Milch dem Schleichhandel zugeführt werden sollen, da wohl nicht angenommen werden kann, daß eine Partei in der jetzigen Jahreszeit mehr als zwei bis drei Liter zu eigenem Bedarfe nach Wien bringen wird.
Historischer Zeitungsartikel: Wiener Zeitung, 30.7.1920